Einstellungsvoraussetzungen
Für den Beruf ist gesetzlich keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Mit einem guten Hauptschulabschluß oder der Mittleren Reife können
die beruflichen Anforderungen ohne Schwierigkeiten erfüllt werden. Neben mathematisch-technischem Verständnis und zeichnerischem Geschick
werden körperliche Beweglichkeit und ein normales Sehvermögen erwartet.
Einstellungs- und Ausbildungsbehörden
Staatliche Vermessungsämter,
Ämter für Flurneuordnung und Landentwicklung,
Städte mit eigenen Vermessungsdienststellen,
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Vermessungsbüros,
Wasser- und Schiffahrtsämter.
Ausbildungsgrundlage
Die Ausbildung erfolgt gemäß des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), des Ausbildungsrahmenplans des Bundes sowie des Ausbildungsplans und der
Ausbildungsordnung des Landes Baden-Württemberg.
Zentrale Ausbildungsstelle: zuständige Stelle nach dem BBiG für sämtliche Interessenten/ innen (Anlaufstelle)
Landesvermessungsamt Baden-Württemberg
Referat 13: Organisation, Aus- und Fortbildung
Sachgebiet 13.3
Büchsenstraße 54
70174 Stuttgart
Einstellungstermin
Jeweils 1. September eines Jahres
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Berufsschule
An den Gewerblichen Berufsschulen in
Freiburg,
Karlsruhe und
Stuttgart sind Fachklassen eingerichtet. Hier findet zweimal im Jahr Blockunterricht von jeweils sechs Wochen Dauer statt.
Ausbildungsabschluß
Die Ausbildung endet mit Bestehen der Ausbildungsabschlußprüfung. Die Prüfung wird nach der Prüfungsordnung für den
Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/ -in durchgeführt.
Bezahlung
Sie richtet sich nach dem jeweils gültigen Ausbildungstarifvertrag.